Auch in der Grundversorgung beliefern wir alle Kunden mit Ökostrom aus 100 Prozent Wasserkraft ohne Erzeugung von CO2-Emissionen. Keine Vertragsbindung und dennoch eine sichere und nachhaltige Versorgung mit voller Flexibilität.
Gemäß § 36 Abs. 2 S. 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen der Grundversorger, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.Wenn Sie in einem Netzgebiet wohnen, indem die eow Grundversorger ist und sich nicht für einen unserer Wahltarife entschieden haben, dann beliefern wir Sie im Rahmen der Grund- und Ersatzversorgung zu den Konditionen des Tarifs "purNaturGrund- und_Ersatzversorgung" entsprechend der Strom Grundversorgungsverordnung (StromGVV) >>.